Häufig gestellte Fragen
Investieren
Investition in ein Ferienhaus als Privatperson oder über eine BV?
Sie können als Privatperson oder als Unternehmer investieren. Beide Strukturen bieten steuerliche Vorteile und bergen gewisse Risiken. Das Verhältnis von Vermietung zu Eigennutzung spielt unter anderem bei der Besteuerung, der Mehrwertsteuererstattung und dem Nettogewinn eine wichtige Rolle. Da diese Faktoren je nach Situation variieren, gibt es keine Standardlösung. Ihr Steuerberater kann Sie am besten zu Ihrer persönlichen Situation beraten.
Wie sind Verwaltung und Vermietung organisiert?
Für die obligatorische Vermietung und Verwaltung schließen Sie einen Vertrag mit Landal GreenParks ab, einem erfahrenen und international tätigen Vermietungsunternehmen. Landal übernimmt die gesamte Vermietung, von Marketing und Buchungen bis hin zu Instandhaltung, Reinigung und Gästeservice. Ihr Ferienhaus wird optimal unter einer starken Markenidentität positioniert, um eine hohe Auslastung und maximale Rendite zu erzielen. Landal ist für die Verwaltung zuständig und kann hierfür im Namen der Eigentümergemeinschaft externe Dienstleister beauftragen.
Wie ist das Erbbaurecht geregelt?
Das Erbbaurecht an Pettemer Duynen hat eine lange und sichere Laufzeit von insgesamt 62 Jahren. Grundsätzlich wird das Erbbaurecht anschließend jeweils um 30 Jahre verlängert. Sollte Staatsbosbeheer sich zukünftig gegen eine Verlängerung entscheiden, werden Sie mindestens fünf Jahre im Voraus darüber informiert.
Wichtig zu wissen:
Wird das Erbbaurecht nicht verlängert, ist Staatsbosbeheer verpflichtet, die Immobilie zum dann geltenden Marktwert zurückzukaufen. Dies stellt ein wichtiges Sicherheitsnetz dar und bietet Ihnen Sicherheit für Ihre Investition.
Kann ich die Mehrwertsteuer zurückfordern?
Sobald Sie das Ferienhaus nachhaltig betreiben, gelten Sie als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer. Ein nachhaltiger Betrieb liegt vor, wenn das Ferienhaus regelmäßig vermietet wird. Früher galt eine Vermietung von mehr als 140 Tagen pro Jahr als Richtwert. Heute kann die Umsatzsteuerbefreiung auch bei einer Vermietung von weniger als 140 Tagen pro Jahr gegeben sein.
Lässt sich die Vermietung mit der Eigennutzung des Ferienhauses kombinieren?
Obwohl die Vermietung im Vordergrund steht, ist auch die Eigennutzung möglich. Sie können Ihr Ferienhaus bis zu 90 Tage im Jahr reservieren, inklusive zwei Wochen in der Hochsaison. So verbinden Sie Eigennutzung und Erholung mit einer attraktiven Mietrendite.
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